Vertragsbedingungen

Der Vertrag verlängert sich beim Vertragsende automatisch um den ursprünglichen Zeitraum, wenn ihn der Partner nicht spätestens bis 8 Wochen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich kündigt. Jede Vertragsverlängerung erfolgt zu den jeweils aktuell gültigen Preisen laut Aushang. Galaxy weist den Partner heute bereits gesondert auf dieses Recht hin, die regelmäßige Vertragsverlängerung durch Kündigung zu unterbinden.

Im Preis inkludiert: Fitnessbereich, alle Aerobic-Stunden laut Stundenplan, Wellnessbereich mit Sauna und Ruheraum

 

Mit dem Kauf bestätigst du folgende Punkte:

  • Zustimmung Datenverarbeitung – Mails und Newsletter: Ich stimme zu, dass die Haasmann GmbH als Betreiber des Galaxy meine Daten, nämlich Namen und Mailadressen verarbeiten darf, um mir per e- mail oder Post Informationen über Dienstleitungen, Produkte und sonstige Angebote sowie den Newsletter von Galaxy – Fitness mit Freunden zu senden. Eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt. Ich kann diese Zustimmung jederzeit vor Ort im Galaxy mündlich oder per e- mail an info@galaxy-fitness.at
  • SEPA – Lastschriftmandat: Ich ermächtige die Haasmann GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Haasmann GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalt von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
    (nur bei SEPA-Zahlung)

 

Rechte des Partners: Dem Partner stehen sämtliche Trainingseinrichtungen während der Öffnungszeiten nach Maßgabe freier Kapazität zur Verfügung. Die Öffnungszeitenbekanntgabe erfolgt durch Aushang. Geringfügige oder sachlich gerechtfertigte Änderungen der Öffnungszeiten und des Leistungsangebotes bleiben vorbehalten. Die Rechte des Partners aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Der Zutritt zum Galaxy erfolgt ausschließlich über Verwendung einer persönlichen Mitgliedskarte mit Lichtbild, die bei Vertragsabschluss ausgestellt wird und auf Vertragsdauer zur Zutrittserfassung dient.

Zahlungskonditionen: Zahlungspflicht besteht unabhängig davon, ob der Partner das Leistungsangebot tatsächlich in Anspruch nimmt. Die Preise unterliegen jährlicher Anpassung laut Aushang. Der Einmalbeitrag ist zur Gänze im Voraus zu bezahlen. Bei Zahlung vereinbarter Monatsbeiträge ist bei Vertragsabschluss ein Akonto in Höhe von zwei Monatsbeiträgen fällig, die weiteren Monatsbeiträge spätestens bis zum 15. eines jeden Monats per Bankeinzug im Voraus. Für Rückbuchungen von Monatsbeiträgen werden je € 10 verrechnet. Gerät der Partner mit einer Zahlung mehr als 6 Wochen in Verzug und hat Galaxy den Partner unter Androhung des Terminverlustes und Setzung einer Nachfrist von zumindest 2 Wochen erfolglos gemahnt, so werden die Monatsbeiträge für die gesamte Restlaufzeit der aktuellen Vertragsperiode sofort zur Zahlung fällig. Galaxy ist unbeschadet gesetzlicher Ansprüche zur Berechnung der Mahnungskosten von je € 10 und Verzugszinsen von 4% p.a. vom aushaftenden Betrag berechtigt.

Gesundheit: Dem Partner obliegt, die persönlichen Voraussetzungen für das Training zu erfüllen. Er wird sich im Zweifel ärztlicher Kontrolle unterziehen.

Verhinderungen und Trainingsunterbrechung: Die Beitragspflicht des Partners besteht auch dann, wenn er durch unvorhersehbare Umstände (z.B. Erkrankung, Schwangerschaft, Kur, berufliche oder private Gründe) zuweilen am Training verhindert ist. Wegen einer zeitlich absehbaren unverschuldeten Verhinderung von mehr als 4 Wochen im Einzelfall und gegen vorherige Hinterlegung der Mitgliedskarte im Galaxy kann dem Partner in Kulanz die Gelegenheit zur Nachholung der Zeit einer vereinbarten Trainingsunterbrechung gewährt werden, jedoch maximal 2 x pro Jahr. Die Beitragspflicht bleibt zwar mangels abweichender Vereinbarung auch während der Verhinderung bestehen, doch darf der Partner entsprechend der Dauer der vereinbarten Trainingsunterbrechung beitragsfrei nach Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit trainieren. Die Regeln betreffend Vertragsverlängerung und Kündigung sind davon nicht berührt. Kann Galaxy seine Leistungen – abgesehen von Fällen geringfügiger oder nicht von Galaxy zu vertretender Betriebsstörungen – nicht erbringen, ist der Partner berechtigt, auch noch nach Vertragsende im Ausmaß der Dauer der Betriebsunterbrechung ohne weiteres Entgelt weiter zu trainieren.

Haftungsausschluss: Jegliche Haftung von Galaxy für Schäden, die sich der Partner bei Benützung der Einrichtungen bzw. durch Inanspruchnahme der Leistungen im Galaxy durch unsachgemäße Handhabung oder infolge eigener Gebrechen zuzieht, ist ausgeschlossen; für Personenschäden, die Galaxy schuldhaft verursacht, gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Für Sach- und Folgeschäden haftet Galaxy nicht, wenn ihm die Erbringung seiner Leistungen objektiv unmöglich ist oder wenn Galaxy diese Schäden nicht grob schuldhaft verursacht hat. Jede Haftung von Galaxy für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände oder Geld ist ausgeschlossen.

Weitere Bestimmungen: Der Partner verpflichtet sich, Galaxy etwaige Anschriftenänderungen sofort mitzuteilen. Die Verlegung der Trainingsräume von Galaxy innerhalb des Stadtgebietes oder einer Entfernung von 20 km berechtigt den Partner nicht zur Vertragsauflösung. Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform. Sollten Teile dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt. Der Partner wird die Hausordnung einhalten und den Anweisungen der Clubleitung und ihres Personals Folge leisten.

Datenschutzhinweise: Die Haasmann GmbH, FN 62832a, mit dem Sitz in 2380 Perchtoldsdorf, Brunnerfeldstrasse 65, DVR- Nummer 4015927 als Betreiber des Galaxy speichert die vom Partner angegebenen Daten wie Namen, Telefonnummern, Mailadressen, Postanschriften, Geburtsdaten und das Ausweislichtbild, um sie zu Zwecken der Zutrittskontrolle, Geschäftsabwicklung, Abrechnung, Informationen zu Preisänderungen und zur Wahrung der vertraglichen Ansprüche zu verarbeiten. Für die Dauer der Vertragsbeziehung werden durch die Verwendung der für den Zugang zum Galaxy notwendigen Mitgliedskarte stets Zutritts- und Ausgangszeiten elektronisch erfasst und gespeichert, um die Unübertragbarkeit der Rechte aus dieser Vereinbarung zu wahren, die begrenzte Nachholung von Trainingsunterbrechungen zu ermöglichen und die Kapazitätsgrenzen der Fitnessräume und -geräte nach Maßgabe der tatsächlichen Auslastung zu wahren bzw. bei Bedarf anzupassen. Eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt. Im Rahmen dieser der optimalen Vertragserfüllung dienenden Interessen bedarf es gemäß § 8 Abs 3 Z 4 des Datenschutzgesetzes (DSG) keiner Zustimmung. Nach Beendigung der Vertragsbeziehung hat der Partner das Recht die Löschung der gespeicherten Daten zu fordern. Soweit gemäß ausdrücklichem Wunsch des Partners über diese Vertragserfüllungsinteressen hinaus personenbezogenen Daten zur Information über Dienstleitungen, Produkte und sonstige Angebote aus dem Fitness- und Sportbereich verarbeitet werden sollen, wird auf die gesonderten Zustimmungserklärungen verwiesen.